Orientierung finden im Siegel-Dschungel: Seit 1993 existiert die EG-Öko-Verordnung, die die Begriffe „Bio“ und „Öko“ als rechtlich geschützte Bezeichnungen etabliert hat. Als Anhaltspunkt gilt: Wenn auf der Verpackung die Wörter „Bio(logisch)“ oder „Öko(logisch)“, „aus kontrolliertem ökologischem Anbau“ oder „biologisch-dynamisch“ stehen, entspricht der Inhalt den Vorschriften der EG-Öko-Verordnung.
Nicht rechtlich geschützt sind hingegen Ausdrücke wie „natürlich“ oder „naturnah“, „unbehandelt“, „schadstoffkontrolliert“, „aus Vertragsanbau“, „aus integriertem Anbau“, „aus umweltschonender Landwirtschaft“ oder „aus Freilaufhaltung“. Diese Begriffe garantieren nicht die Echtheit von Bio-Lebensmitteln.
Umweltsiegel
In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit erkennen:
Wer im Siegel-Dschungel unsicher ist, kann die Bewertungsportale Siegelklarheit.de und label-online.de zu Rate ziehen. Tiefergehende Infos zu den Siegeln und viele weitere Tipps und Tricks zum Thema nachhaltiger Konsum hat das Umweltbundesamt (UBA) zusammengestellt.