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Förderlich

Gebäudesanierung: Aktuelle Förderprogramme der Stadt Aachen

13.08.2025 Die Stadt Aachen bietet aktuell die folgenden Förderprogramme im Bereich Gebäudesanierung an:

Förderprogramm „Förderung energiesparender Maßnahmen im Gebäude“
Das Förderprogramm für energiesparende Maßnahmen im Gebäude fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Gebäudetechnik. Dazu zählen beispielsweise die Dämmung der Außenwand, der Austausch von Fenstern und der Ersatz alter Gas- und Öl-Heizkessel durch Heizsysteme, die erneuerbare Energiequellen nutzen.

Förderart: Zuschuss
Förderfähige Maßnahmen Gebäudehülle:
Dämmung der Gebäudehülle (Besondere Förderung bei zertifizierten, nachhaltigen Dämmstoffen)
Austausch von Fenster und Türen (Bonus bei zertifiziertem Holz)
Kombibonus „Ganzheitliche Maßnahmen“
Sanierung zum Effizienzhaus 55 (minimum)
Förderfähige Maßnahmen Gebäudetechnik:
Heizlastberechnung
Heizungsoptimierung
Wärmenetzanschluss
Solarthermie
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Bedingungen:
Maßnahmen müssen von Fachbetrieb ausgeführt sein
Antragstellung vor Auftragserteilung
Eine vollständige Übersicht über alle Maßnahmen und die technischen Mindestanforderungen sowie die vollständige Förderrichtlinie finden sie unter folgender Adresse: http://www.aachen.de/altbau

Ansprechpartner für bereits eingereichte Anträge:
Stadt Aachen, Fachbereich Klima und Umwelt
Mail: altbau@mail.aachen.de
oder
Tel.: 0241 432 36-990
Di, Fr 9.30 – 12.00 Uhr
Do 11.00 – 13.00 Uhr

Förderprogramm „Dach- und Fassadenbegrünung“
Die Stadt Aachen fördert Dach- und Fassadenbegrünungen zur Verbesserung des Stadtklimas, der Biodiversität und des Wohnumfelds. Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte und Mieter*innen mit Zustimmung können einen Zuschuss von 50 % der Kosten beantragen – bis zu 8.000 € für extensive und 12.000 € für intensive Dachbegrünungen sowie bis zu 5.000 € für Fassadenbegrünungen. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme freiwillig erfolgt, fachgerecht umgesetzt wird und mindestens zehn Jahre gepflegt wird. Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt und innerhalb eines Jahres umgesetzt werden.
Weitere Informationen und eine Checkliste aller einzureichenden Dokumente finden Sie in der Förderrichtlinie Dach- und Fassadenbegrünung der Stadt Aachen.

Förderart: Zuschuss
Förderfähig bei Dachbegrünungen:
Dachbegrünungen auf Bestandsgebäuden und Neubauten ab 10 m² Nettovegetationsfläche
alle anfallenden Planungs-, Material- und Baukosten, die im Zusammenhang mit der Maßnahme ab der Oberkante der Dachabdichtung entstehen (einschließlich Pflanzen)
die Kosten für den Wurzelschutz bei der Installation eines Gründaches im Bestand
die Kosten für die Fertigstellungspflege im ersten Jahr
Extensive Dachbegrünungen mit mindestens 10 cm Substratdicke, auch als Eigenleistung
Intensive Dachbegrünungen mit mindestens 25 cm Substratdicke, nur unter Hinzuziehung einer Fachfirma
Gründach in Verbindung mit Solarthermie und Photovoltaik
Förderfähig bei Fassadenbegrünungen:
boden- und wandgebundene Fassadenbegrünungen an Neu- und Bestandsgebäuden
alle anfallenden Planungs-, Material- und Durchführungskosten, die im direkten Zusammenhang mit der Fassadenbegrünung stehen
Bewässerungssysteme
die Kosten für die Fertigstellungspflege im ersten Jahr
Zur Antragstellung „Förderung Dach-/Fassadenbegrünung“ im Serviceportal der Stadt Aachen (Bund-ID Konto wird benötigt)
Richtline zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung

Ansprechpartner*innen:
Umweltvorsorgeplanung der Stadt Aachen (FB 36/202)
Maria-Theresia-Allee 38
52058 Aachen
E-Mail: umwelt@mail.aachen.de

Das Förderprogramm „mitgeDACHt“ ist für 2025 ausgeschöpft.

Lassen Sie sich im Vorfeld von den altbau plus-Expert*innen beraten!
Hier finden Sie mehr Info.