Im Beschlussvorschlag, der von allen Fraktionen des Rates gemeinsam auf den Weg gebracht wurde, hat die Politik zunächst die Verwaltung für die zügige Einarbeitung der Ziele des Klimaentscheids von 2022 in ein neues IKSK 2.0 gelobt. Der Rat hat noch einmal bekräftigt, die bereits beschlossenen Maßnahmen des IKSK weiter intensiv voranbringen zu wollen. Allerdings gehen die Vorgaben der Kommunalpolitik noch weit darüber hinaus.
Maßnahmen mit sichtbarer Wirkung priorisieren
Mit dem gestrigen Beschluss wird die Verwaltung nun beauftragt, ein umsetzbares Handlungsprogramm zu erarbeiten. Dies soll vor allem Maßnahmen aufzeigen, die eine sichtbare Wirkung auf die Klimaneutralität haben. Die Maßnahmen, die eine große Klimawirkung haben, hohe Wirtschaftlichkeit versprechen und schnell umgesetzt werden können, sollen Priorität haben. Für die Haushaltsberatungen 2025 soll deshalb der Personal- und Finanzbedarf für diese einzelnen Maßnahmen exakt berechnet werden. Zusätzlich wird ein grober Fahrplan für die Maßnahmen bis 2030 erstellt. Die Ergebnisse sollen den Fachausschüssen und dem Rat noch bis zur Sommerpause vorgestellt werden.
Ebenfalls bis zur Sommerpause wurde ein „strukturelles Handlungsprogramm“ gefordert, das Möglichkeiten innerhalb der Verwaltung aufzeigen soll – etwa bei der Haushaltssteuerung, der Mittelvergabe oder bei der Personalplanung –, die eine noch größere Wirkung auf das Ziel der Klimaneutralität haben.
Die Verwaltung hat mit dem Gutachten der Gertec GmbH „Der Weg: Aachen Klimaneutral 2030“ ein Strategiekonzept vorgelegt, das die kommunalen Handlungsoptionen benennt und den Anspruch hat, dem Ziel der Klimaneutralität 2030 bestmöglich gerecht zu werden. Alle Maßnahmen und Konzepte aus dem Gutachten, die politischen Beschlüssen oder laufenden Projekten entsprechen, sollen im Klimastadtvertrag der EU-Mission „100 Klimaneutrale Städte“ ergänzt werden.
Weiter Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten umfassend prüfen
Ein weiterer Teil des Beschlusses: Die Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten der EU-Mission werden von der Verwaltung umfassend geprüft und die politischen Gremien darüber regelmäßig informiert. Die Vertreter*innen der kommunalen Politik setzen darauf, dass sich für Verwaltung, Unternehmen, Landeseinrichtungen und sonstige Institutionen stetig weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten beim Land, der EU oder dem Bund für die teilnehmenden Städte an der EU-Mission ergeben.
Zentrale Änderungen des neuen IKSK 2023 gegenüber dem IKSK 2020
Das IKSK 2023 schließt fachlich-inhaltliche Lücken in der bisherigen Strategie der Stadt Aachen im Hinblick auf die Klimaneutralität 2030. Dazu gehören insbesondere Strategien zur Transformation in den Bereichen „Lebensstile“, „Konsum“, „Ernährung“ sowie „Kreislaufwirtschaft“ und die stärkere Integration von Fragen der Flächennutzung und Mobilität. Es integriert und stärkt die städtischen Beteiligungsgesellschaften und erklärt kommunalen Klimaschutz zu einer umfassenden Gemeinschaftsaufgabe. Zudem spricht es die Bürgerschaft und weitere gesellschaftliche Kräfte an, ohne die die ambitionierten Ziele nicht erreichbar sind. Klare Strukturen, ein starkes Klimaschutzmanagement und eine gute Kommunikation werden als entscheidend für den Erfolg angesehen. In dieser Form legt das IKSK mit seinen Maßnahmen und Aktivitäten den Grundstein für die Inhalte des Klimastadtvertrags im Rahmen der EU-Mission.
Mit dem Integrierten Klimaschutzkonzept wurden 2020 70 Maßnahmen beschlossen. Ziel war damals schon bis 2030 50 Prozent der Treibhausgasemissionen im Vergleich zu 1990 einzusparen. Durch die Fortschreibung des IKSK sollen die bestehenden Aktivitäten beschleunigt und ein erweitertes Handlungsprogramm beschlossen werden.
Mehr Infos:
www.aachen.de/iksk